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Stand: Oktober 2026. Wer in Osterholz-Scharmbeck eine Immobilie erbt, steht vor einer Reihe von Entscheidungen, die eine gemeinsame Grundlage haben: den Verkehrswert. Er zeigt, ob der Wert, den das Finanzamt der Erbschaftsteuer zugrunde legt, zu hoch ist, auf welcher Grundlage sich Miterben auf einen Ausgleich einigen können und ob ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist. Wer diesen Wert nicht kennt oder sich auf eine ungenaue Einschätzung verlässt, trifft Entscheidungen auf unsicherer Grundlage — und riskiert eine zu hohe Steuerlast oder einen Erlös, der hinter dem tatsächlich Möglichen zurückbleibt.
Der Verkehrswert ist gesetzlich bestimmt: § 194 BauGB beschreibt ihn als den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er ist weder ein Wunschpreis noch ein historischer Kaufpreis, sondern eine sachliche Einschätzung dessen, was ein informierter Käufer am Markt tatsächlich zahlen würde.
Das Verfahren zur Ermittlung hängt vom Immobilientyp ab. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern greift vor allem das Vergleichswertverfahren, das auf tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage beruht, wie sie der zuständige Gutachterausschuss in Kaufpreissammlungen führt. Für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz; es stützt sich auf die nachhaltig erzielbare Miete und einen vom Gutachterausschuss veröffentlichten Liegenschaftszinssatz. Das Sachwertverfahren wird herangezogen, wenn weder ausreichende Vergleichsdaten noch nennenswerte Mieterträge vorliegen — typischerweise bei selbst genutzten Häusern in ländlicher Lage.
Ist der Wert für die Erbschaftsteuer von Bedeutung, stellt das Finanzamt einen Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) als Bemessungsgrundlage gesondert fest. Dieses Verfahren ist gesetzlich typisiert: Es arbeitet mit Bodenrichtwerten und pauschalen Gebäudewerten, ohne das Objekt zu besichtigen. Der tatsächliche Erhaltungszustand, der Modernisierungsstand, die Energieeffizienz und individuelle Lagemerkmale innerhalb eines Ortsteils bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt.
Das Ergebnis kann spürbar vom tatsächlichen Marktpreis abweichen. Liegt der Finanzamtswert über dem, was auf dem Markt erzielbar ist, gibt § 198 BewG Erben ausdrücklich das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nachzuweisen. Dieses Recht muss aktiv in Anspruch genommen werden, und das Gutachten muss von einem anerkannten Sachverständigen stammen — etwa einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung, einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter oder dem Gutachterausschuss selbst. Auch ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für die Immobilie erzielt wurde, kann als Nachweis dienen, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse nicht geändert haben. Gegen den Grundbesitzwertbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden (§ 355 AO). Verstreicht diese Frist ungenutzt, ist eine Korrektur erheblich schwieriger.
Als ersten Schritt, um einzuschätzen, ob der Finanzamtswert in einem plausiblen Bereich liegt und ob sich ein Gegengutachten rechnet, bietet Haake Immobilien eine kostenlose Markteinschätzung an. Eine solche Einschätzung ist kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB und wird vom Finanzamt nicht als Nachweis anerkannt — sie schafft aber die Grundlage für eine informierte Entscheidung darüber, ob weitere Schritte sinnvoll sind. Einen ersten Überblick über die mögliche Steuerlast bietet zudem der Erbschaftsteuer-Rechner auf dieser Website.
Beim Wert einer Immobilie in Osterholz-Scharmbeck und dem Landkreis Osterholz spielen mehrere Faktoren eine Rolle, die bei einer oberflächlichen Einschätzung leicht übersehen werden.
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Die Immobilie gehört dann allen Miterben gemeinsam; sie wird im Grundbuch als Eigentum in Erbengemeinschaft eingetragen, nicht mit einzelnen Bruchteilen. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), aber über Nachlassgegenstände können die Erben nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Ein einzelner Miterbe kann die Immobilie weder allein verkaufen noch allein belasten.
Sobald Uneinigkeit über den Wert besteht, ist ein neutrales Gutachten oft der kürzeste Weg zu einer sachlichen Grundlage. Wer einen Miterben auszahlen möchte, benötigt einen Betrag, den alle Beteiligten als nachvollziehbar akzeptieren oder den ein Gericht als Grundlage heranziehen kann. Wer Pflichtteilsansprüche geltend macht oder abwehrt, braucht den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls auf einer Grundlage, die auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhält. Eine gemeinsame Zahlenbasis ist häufig die Voraussetzung für eine einvernehmliche Lösung.
Ja. Jeder erbschaftsteuerpflichtige Erwerb muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls gemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob nach Abzug von Freibeträgen tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt. Bei Fragen zur Meldepflicht und zur Erbschaftsteuererklärung sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
§ 198 BewG gibt Erben das Recht, durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen oder des Gutachterausschusses oder durch einen zeitnah erzielten Kaufpreis einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Da gegen den Grundbesitzwertbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden muss (§ 355 AO), sollte rasch nach Erhalt des Bescheids gehandelt werden. Eine erste Einschätzung, ob ein Gegengutachten wirtschaftlich sinnvoll ist, erhalten Sie über die Kontaktaufnahme mit Haake Immobilien.
Eine Markteinschätzung durch einen Immobilienmakler ist kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB und wird vom Finanzamt nicht als Nachweis nach § 198 BewG anerkannt. Sie gibt aber eine schnelle und kostengünstige erste Einordnung des Marktwertes und ist damit die Grundlage für die Entscheidung, ob sich ein vollständiges Gutachten rechnet. Für viele Erben ist sie der sinnvolle erste Schritt, bevor kostspielige Verfahren eingeleitet werden.
Titelbild: Foto von Sollange Brenis auf Unsplash

Über den Autor
Inhaberin und Immobilienkauffrau
Inhaberin von Haake Immobilien, ausgebildete Immobilienkauffrau, begleitet Eigentümer in Bremen und im Landkreis Osterholz persönlich durch den Verkauf.
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